Bericht zur Corona-Bewältigung im Kanton Basel-Stadt liegt vor

Der Regierungsrat Basel-Stadt veröffentlicht heute den externen Evaluationsbericht über die Erkenntnisse aus der Corona-Krise und deren Bewältigung im Kanton Basel-Stadt. Der Evaluationsbericht attestiert dem Regierungsrat und der Verwaltung, dass sie die Pandemie gut bewältigt haben. Gleichzeitig sind im Evaluationsbericht zehn Empfehlungen für Verbesserungen enthalten. Der Regierungsrat überweist den Evaluationsbericht an den Grossen Rat gemeinsam mit seinem Zwischenbericht zur Motion «betreffend Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung». Er wird bis Ende Jahr einen umfassenden Schlussbericht als Grundlage für Optimierungen vorlegen.

Die COVID-19-Pandemie war die grösste globale Gesundheitskrise des laufenden Jahrhunderts. Zahlreiche Menschen sind schwer erkrankt oder sogar verstorben. Das gesellschaftliche, wirtschaftliche und das kulturelle Leben waren auch im Kanton Basel-Stadt während mehr als zwei Jahren stark eingeschränkt. Der Regierungsrat bedauert, dass sich nicht sämtliche Folgen und entstandenen Schäden der Pandemie abwenden liessen.

Um aus der Bewältigung der Corona-Krise Lehren für zukünftige Krisensituationen zu erhalten und parlamentarische Forderungen für die Aufarbeitung der Pandemie zu erfüllen (Motion Patricia von Falkenstein betreffend Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung), hat der Regierungsrat das Politikberatungsunternehmen Interface Politikstudien, Forschung und Beratung AG mit der Evaluation des Krisenmanagements des Kantons Basel-Stadt bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie beauftragt.

Basel-Stadt hat die Pandemie gut bewältigt

Der nun vorliegende Evaluationsbericht kommt zum Schluss, dass der Kanton Basel-Stadt die COVID-19-Pandemie gut bewältigt hat. Die Gesundheitsversorgung war während der gesamten Pandemie sichergestellt. Im interkantonalen Vergleich weist der Kanton Basel-Stadt eine sehr hohe Testrate sowie die landesweit höchste Impfquote auf. Dies spricht für ein Vertrauen in staatliche Gesundheitsdienste und die von der Bevölkerung wahrgenommene Eigenverantwortung. Die Leistungen zur Abfederung der Massnahmen auf Wirtschaft und Kultur waren im Vergleich zu anderen Kantonen hoch und konnten rasch umgesetzt werden. Bei der Abfederung von sozialen und psychologischen Folgen hat die Evaluation Verbesserungsbedarf festgestellt. Die externe Kommunikation mit der Bevölkerung bewertet die Evaluation als gut. Bei der Kommunikation gegenüber den eigenen Mitarbeitenden wurde Optimierungspotenzial in der Verwaltung festgestellt.

Die Vorbereitungen für einen Pandemiefall waren insgesamt gut, und es lag ein aktueller Pandemieplan vor. Mit den Medizinischen Diensten im Gesundheitsdepartement und der Kantonalen Krisenorganisation (KKO) im Justiz- und Sicherheitsdepartement waren Schlüsseleinheiten der kantonalen Verwaltung gut für die Pandemie aufgestellt. Die Tragweite der COVID-19-Pandemie überstieg jedoch die in der Planung berücksichtigen Szenarien und Eventualitäten. Defizite betreffen die Bekanntheit des Pandemieplans und – als Folge davon – die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen innerhalb der kantonalen Verwaltung. Optimierungspotenzial besteht beim Einbezug externer Partnerorganisationen in die Krisenvorbereitung. Weiter hat die Evaluation gezeigt, dass in den meisten Organisationseinheiten der kantonalen Verwaltung keine betriebliche Vorsorgeplanung mit Verzichtsplanung im Sinne eines Business Continuity Managements vorhanden ist. Zu prüfen sind zudem die kantonalen Rechtsgrundlagen bezüglich Bevölkerungsschutz und der damit verbundenen Zuständigkeiten und Kompetenzen in einer besonderen oder einer ausserordentlichen Lage.

Die Evaluation zeigt weiter, dass sich die Führungsstruktur in der Krise im Kanton Basel-Stadt bewährt hat. Im Unterschied zu anderen Kantonen blieb die Führung während der gesamten Dauer beim Gesundheitsdepartement. Die Kantonale Krisenorganisation (KKO) hat ergänzend unterstützt. Trotz effizienter Zusammenarbeit über die Departementsgrenzen hinweg hat die Evaluation bei der interdepartementalen Aufgabenbewältigung und bei der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, dem Bund sowie Behörden im grenznahen Ausland Optimierungspotenzial festgestellt. Dies betrifft unter anderem den Informationsaustausch zur Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebildes.

Die Empfehlungen an den Kanton Basel-Stadt

Interface spricht zehn Empfehlungen an den Kanton Basel-Stadt aus. Jeweils drei Empfehlungen gehen an den Regierungsrat und das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD). Zwei Empfehlungen betreffen die Pandemieplanung beim Gesundheitsdepartement (GD). Jeweils eine Empfehlung ist an das Finanzdepartement und die Staatskanzlei gerichtet. Die Empfehlungen sind:

  • Business Continuity Management in der Kantonsverwaltung einführen (Regierungsrat)
  • Starke Vertretung von Basel in interkantonalen Gremien beibehalten (Regierungsrat)
  • Informationsmanagement in der Krise verbessern / Integrale Lage (Regierungsrat)
  • Grundlagen für eine bessere Umsetzung der Pandemieplanung schaffen (GD)
  • Stärkere Einbindung von Stakeholdern in die Pandemieplanung (GD)
  • Abklärung zu den Grundlagen für den Bevölkerungsschutz (JSD)
  • Dienstleistungen der KKO bei der Verwaltung bekannter machen (JSD)
  • Departemente in KKO einbinden und Funktion Strategiestab klären (JSD)
  • Konzept zur Mitarbeiterkommunikation in Krisen erarbeiten (Human Resources Basel-Stadt / angesiedelt beim Finanzdepartement)
  • Rolle der Generalsekretärenkonferenz in Krisen prüfen (Staatskanzlei)

Mit der Vorlage des Evaluationsberichts ist die Aufarbeitung der COVID-19-Pandemie für den Regierungsrat noch nicht abgeschlossen. Damit zukünftig alle Teile der Bevölkerung besser in die Krisenvorsorge und Krisenbewältigung einbezogen sind, will der Regierungsrat die aus dem Bericht hervorgegangenen Empfehlungen bestmöglich umsetzen. Dazu hat er bereits Massnahmen initiiert und umgesetzt, die aus direkten Erfahrungen während der Pandemie hervorgegangen sind. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat bis Ende Jahr einen Schlussbericht zur Motion betreffend Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung vorlegen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen nicht nur Grundlagen für eine zukünftige Pandemiebewältigung liefern. Sie sollen generell als Richtlinie für die Steigerung der Resilienz der kantonalen Verwaltung in Krisensituationen dienen.

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