Sehr viele Mängel im Chemikalienbereich

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr die Einhaltung des Chemikalienrechts bei Produkten und in Betrieben überprüft. 175 von 221 kontrollierten Produkten und 39 von 48 kontrollierten Betrieben waren zu beanstanden. 95 Produkte erfüllten die Kriterien für ein Verkaufsverbot.

Bei den kontrollierten Produkten handelt es sich um Stoffe und Zubereitungen wie ätherische Öle und Reinigungsmittel, Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel oder Mittel gegen Mücken, Pflanzenschutzmittel und Gegenstände wie e-Einweg-Zigaretten. Hauptbeanstandungsgründe bei den kontrollierten Produkten waren die Anwesenheit von verbotenen Inhaltsstoffen, fehlende Zulassung, nicht korrekte Einstufung, Kennzeichnungsmängel, Verpackungsmängel, Mängel im Sicherheitsdatenblatt, Nichtwahrnehmung der Meldepflicht sowie nicht gesetzeskonforme Anpreisung und Verletzung der Werbevorschriften. 95 der insgesamt 221 untersuchten Produkte erfüllten unsere Kriterien für ein Verkaufsverbot, weil sie Mängel aufwiesen, die eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt darstellen. Bei einem Verkaufsverbot werden Produkte aus dem Handel entfernt und sind für Konsumentinnen und Konsumenten somit nicht mehr verfügbar. Ausserdem wurden 105 Mängel festgestellt, die nicht schwerwiegend waren. In diesen Fällen konnten mit dem zuständigen Betrieb innert nützlicher Frist die notwendigen Korrekturmassnahmen vereinbart werden.

Bei den inspizierten Betrieben handelt es sich um Betriebe, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, diese importieren oder verkaufen. Bei ihnen wurde die Nichtwahrnehmung der Selbstkontrolle, der Melde- bzw. Zulassungspflicht und der Sorgfaltspflicht, die Nichteinhaltung der Abgabebestimmungen, der personenbezogenen Vorschriften, der Werbebestimmungen und der Bestimmungen zum Umgang und zur Lagerung beanstandet. Massnahmen wurden verfügt wegen illegaler Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken an Privatpersonen, falscher Anpreisung von Bioziden bzw. Inverkehrbringen von Bioziden ohne gültige Zulassung, falscher Einstufung von Chemikalien mit Minderung der tatsächlichen Gefahr und Abgabe von Chemikalien an berufliche Endverbraucher ohne Sachkenntnisnachweis.

Die Resultate unserer Kontrollen im Chemikalienbereich weisen auf eine ungenügende Beachtung der chemikalienrechtlichen Vorschriften hin. Viele der festgestellten Mängel entsprechen jedoch keiner unmittelbaren Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt. Besonders bedenklich ist jedoch die schlechte Wahrnehmung der Selbstkontrolle, welche als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Chemikalien gilt. Obwohl unsere Probenahme risikobasiert erfolgt, indem verdächtige Produkte prioritär überprüft werden, ist die hohe Quote an Produkten, welche aufgrund von schwerwiegenden Mängeln die Anforderungen für ein Verkaufsverbot erfüllen, inakzeptabel. Deshalb werden wir solche Kontrollen weiterführen.

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